Neues KfW-Programm „Jung kauft Alt“ – Chancen für Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien

Am 3. September 2024 startete das neue Förderkreditprogramm der KfW, „Jung kauft Alt“ (Programm 308), das sich speziell an Familien mit Kindern richtet. Ziel des Programms ist es, Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb und der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien in Deutschland zu unterstützen. Damit ergänzt die KfW das bereits bestehende Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) und erweitert die Fördermöglichkeiten für den Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien.

Wer kann von der Förderung profitieren?

Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Konkret liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro für ein Kind, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Wichtig ist, dass die Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Wohneigentum besitzt und bisher keine Förderung aus den KfW-Programmen „Baukindergeld“, „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ in Anspruch genommen hat.

Welche Immobilien sind förderfähig?

Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland, die zur Selbstnutzung bestimmt ist. Die Immobilie muss gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweises in die Energieeffizienzklassen F, G oder H eingestuft sein. Zudem verpflichtet sich der Käufer, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach Zusage auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der Technischen Mindestanforderungen für Wohngebäude (BEG) zu sanieren.

Zu beachten ist, dass lediglich der Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten förderfähig ist. Der Erwerb von Grundstücken alleine oder die Durchführung der geforderten Sanierung sind nicht förderfähig. Für die energetische Sanierung können jedoch zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten. Die maximale Kreditsumme orientiert sich an der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:

– 1 Kind: bis zu 100.000 Euro
– 2 Kinder: bis zu 125.000 Euro
– Ab 3 Kindern: bis zu 150.000 Euro

Es besteht die Möglichkeit, das Programm 308 mit anderen Fördermitteln, wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem Programm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank, zu kombinieren.

Fazit: Eine attraktive Unterstützung für junge Familien

Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ stellt eine wertvolle Unterstützung für junge Familien dar, die in bestehendes Wohneigentum investieren möchten. Es erleichtert nicht nur den Immobilienerwerb, sondern ergänzt in Kombination mit energetischen Förderprogrammen außerdem sinnvoll die energetische Sanierung, was langfristig sowohl ökologisch, als auch ökonomisch von Vorteil ist. Familien, die von diesem Programm profitieren möchten, sollten sich rechtzeitig über die Voraussetzungen informieren und die erforderlichen Schritte einleiten, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.